Muslimische Feder

Die Helfer des Königs der Feder.

Die Scharia – der Weg zur Wassertränke

Einige Begriffe aus der islamischen Terminologie sind gerade im Westen zur Zielscheibe heftiger Kritik geworden. Hierbei werden »islamlastige« Wörter wie Jihad und Scharia von Andersgläubigen, sowie den Muslimen selbst oftmals missverstanden und dementsprechend fehlinterpretiert.

Die Radikalisierung jedoch geschieht meist durch sogenannte Islamophoben. Sie outen sich als die Kenner der Szene, welche sich durch ausgiebige Recherche auf den aufgeklärten Seiten verstehen. Hierbei sei jedoch zu beachten, dass sie sich keiner objektiven Herangehensweise bedienen, sondern lediglich dazu beitragen, den Islam als Feindbild zu manifestieren.

Unter der hiesigen Bevölkerung steigt stetig die Angst über eine sogenannte „Islamisierung“ Deutschlands, gerade durch die steigende Anzahl an Flüchtlingen, die mehrheitlich einen muslimischen Hintergrund haben. „Muslime wollen die Scharia einführen“ heißt es unter anderem im Volksmund. Allein der Begriff mache vielen Menschen schon Angst. Die wenigsten jedoch wissen, was Scharia bedeutet und welche Konsequenzen sie mit sich bringt.

Die „Scharia“ umfasst die gesamte islamische Lehre und bedeutet wörtlich so viel wie der „Weg zur Wassertränke“. Im übertragenen Sinne kann ein Gleichnis zu folgender Fragestellung gesetzt werden: Wer bzw. wem nutzt eine Wassertränke? Die Wassertränke dient dem Durstigen seinen Durst zu stillen. Ein Bedürfnis, das überlebenswichtig ist, denn ohne Wasser können wir nicht über längere Zeit existieren. Genauso soll die Scharia dem durstigen Gläubigen ein Wegweiser sein, wodurch er seine spirituellen Bedürfnisse stillen kann. Sie dient zudem auch dafür, dass das Gesellschaftsleben in geordneten Bahnen verlaufen kann. Der Islam legt sehr großen Wert auf ein friedliches Miteinander und das Gewähren der Rechte anderer. Somit ist sie nichts anderes, als die „ideale“ islamische Lebensweise. Sie ist weder ein geschriebenes Wort noch ein Staatsgesetz; Muslime sollen sich an der Scharia orientieren, damit sie ihren Mitmenschen gegenüber gerecht handeln und sie nicht ihrer Rechte berauben.

Dass die Scharia für Ehebruch und Blasphemie Strafen wie Steinigung bzw. Todesstrafe vorsieht, ist absolut unislamisch und widerspricht der Praxis des Propheten des Islam MuhammadSAW 1. Die Tradition der Steinigung stammt vielmehr aus dem Alten Testament (z.B. 3. Mose 24,16). Des Weiteren betont der Koran an mehreren Stellen die Religionsfreiheit und verbietet absolut die Anwendung von Zwang in Glaubensdingen (2:257, 18:30).

Bedauerlicherweise geht die eigentliche Bedeutung von „Scharia“ völlig unter. Die Scharia beschreibt, wie eingangs erwähnt, die einfachen Prinzipien der Ethik und Moral, um ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben zu ermöglichen.

Kein einziger Vers im Koran fordert dazu auf, die Scharia zur Staatsverfassung zu machen. Abgesehen davon gilt das islamische Gesetz und Recht nur für die Muslime. Auch in der islamischen Geschichte findet man keinen Hinweis darauf. Der Prophet MuhammedSAW hatte gelehrt, dass innerhalb einer Staatsordnung nicht rebelliert und dadurch der Frieden in der Gesellschaft zerstört werden dürfe. Man müsse vielmehr nach dem islamischen Prinzip der Gerechtigkeit regieren:

»Und wenn ihr zwischen den Menschen richtet, dann mit Gerechtigkeit.« (4:59)

Als der Prophet MuhammadSAW zum Oberhaupt in Medina ernannt wurde, war eine seiner wesentlichen Bedingungen, dass Nichtmuslime – seien sie Juden, Christen oder Götzenanbeter – ihren Gottesdienst in Freiheit durchführen und ihr Leben ohne jegliche Unterdrückung verbringen können. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass der Prophet MuhammedSAW als Oberhaupt von Medina nicht die „Scharia“ als Konstitution festlegte, sondern die „Verfassung von Medina“, die den jüdischen und christlichen Stämmen die jeweiligen Grundfreiheiten einräumte. Alle Gruppen hatten eine gewisse Autonomie in Bezug auf ihre religiösen Gesetze. So wurden die Juden gemäß dem jüdischen Gesetz und die Muslime gemäß dem muslimischen Gesetz prozessiert. Und wurde ein Fall dem ProphetenSAW – dem Oberhaupt Medinas – vorgetragen, so fragte er die Parteien, nach welchem Gesetz sie angeklagt werden wollten. Dies beweist, dass auch die Praxis des ProphetenSAW gegen eine Vorstellung spricht, die den Koran als die Verfassung eines Staates ansieht. Ferner zeigt es, dass im ersten »islamischen Staat« von Medina, alle Bürger dieselben Rechte genossen, unabhängig davon, welcher Religion oder welchem Stamm sie angehörten.

Die Frage, ob die Scharia mit der deutschen Verfassung vereinbar sei, kann ganz einfach beantwortet werden. In jeder Hinsicht ist die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gibt etliche Parallelen zwischen dem Grundgesetz und dem Koran. Auffassungen über Glaubensfreiheit, Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz oder Erbrecht sind auch im Koran zu finden. Der Unterschied ist, dass diese Auffassungen bereits vor 1400 Jahren durch den Propheten MuhammadSAW gebracht worden sind.

Es muss auch deutlich gemacht werden, dass es radikale Strömungen im Islam gibt, die die Scharia missbrauchen. Diese handeln aber gegen die islamischen Lehren bzw. gegen die Praxis des Propheten MuhammadSAW. In vielen sogenannten islamischen Ländern wird die Scharia aufgrund von Fehlinformationen, falsch interpretierter Auffassung des Koran und niedrigem Bildungsstand nicht in richtiger Weise ausgelebt.

Um ein Fazit zu ziehen: Der Islam ist eine Religion des Friedens, der Toleranz, der Nächstenliebe. Er lehrt nicht nur Toleranz gegenüber anderen Religionen, sondern zeigt auch Wege auf, wie zwischen allen Völkern, unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit, ein friedliches Miteinander geschaffen werden kann. Darüber hinaus gibt es kein Buch namens Scharia. Wer die Scharia als politisches System etablieren möchte, steht klar im Widerspruch zum Islam.

Mubarez Mumtaz

Fußnoten

  1. SAW „sallallahu alaihi wa sallam“ bedeutet: „Frieden und Segnungen Allahs seien auf ihm“ und wird im Anschluss an den Namen des Propheten MuhammadSAW gesprochen.
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